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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Neuland Fleischerei Reinhardt
Inhaber: Ronny Stüber
Oranienburger Chaussee 13
16548 Glienicke / Nordbahn

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Waren, Vorbestellungen, Lieferungen und Leistungen des Partyservices der Neuland Fleischerei Reinhardt.

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Individuelle Vereinbarungen, die für einen konkreten Auftrag zwischen der Fleischerei und dem Kunden getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Bei telefonischen oder per E-Mail erfolgenden Bestellungen kann dies insbesondere durch einen Hinweis auf die auf unserer Website abrufbaren AGB oder durch deren Übersendung erfolgen.

3. Angebote und Vertragsschluss

Die Darstellung von Waren, Speisen und Partyserviceleistungen auf unserer Website, in Flyern oder anderen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Bestellungen und Anfragen können insbesondere erfolgen:

  • im Ladengeschäft,
  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • im Rahmen einer individuellen Absprache.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fleischerei die Bestellung oder den Auftrag annimmt.

Die Annahme erfolgt nach der derzeitigen betrieblichen Praxis in der Regel mündlich beziehungsweise telefonisch. Bei umfangreicheren oder individuell zusammengestellten Partyservice-Aufträgen können die Einzelheiten gesondert vereinbart werden.

4. Preise

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise für die konkrete Bestellung ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Leistungen und Kosten werden gesondert vereinbart beziehungsweise ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Partyserviceangebot.

5. Zahlungsarten und Fälligkeit

Abhängig vom jeweiligen Auftrag werden insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten:

  • Barzahlung,
  • Kartenzahlung,
  • Überweisung.

Die konkrete Zahlungsart und die Fälligkeit werden abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Auftrags vereinbart.

Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Lieferung und Lieferpauschalen

Für Lieferungen des Partyservices gelten nach der derzeitigen betrieblichen Preisgestaltung:

  • Lieferung innerhalb der Öffnungszeiten: 20,00 €
  • Lieferung außerhalb der Öffnungszeiten: 25,00 €

Abweichende Vereinbarungen für einzelne Aufträge bleiben möglich.

Preise für Leihgeschirr, Warmhaltevorrichtungen und sonstige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Partyserviceangebot beziehungsweise aus der individuellen Vereinbarung.

Bedienungs- oder Veranstaltungspersonal wird grundsätzlich nicht angeboten.

7. Änderung der Personenzahl

Bei Partyservice-Aufträgen sollen Änderungen der vereinbarten Personenzahl möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Nach der betrieblichen Praxis sollten Änderungen grundsätzlich etwa drei bis fünf Tage vor dem vereinbarten Termin abgestimmt werden.

Bei kleineren Aufträgen können geringfügige Änderungen nach Absprache auch kurzfristiger möglich sein.

Ein Anspruch auf eine kurzfristige Änderung besteht nicht.

Maßgeblich ist die für den konkreten Auftrag bestätigte Personenzahl beziehungsweise eine anschließend zwischen den Parteien vereinbarte Änderung.

8. Stornierung von Partyservice-Aufträgen

Stornierungsfristen und mögliche Stornierungskosten werden bei Partyservice-Aufträgen individuell für den jeweiligen Auftrag vereinbart.

Art und Umfang der Stornierungsregelung können insbesondere von folgenden Umständen abhängen:

  • Größe und Wert des Auftrags,
  • Umfang der individuellen Vorbereitung,
  • Veranstaltungstermin,
  • bereits erfolgtem Wareneinkauf,
  • bereits begonnenen Vorbereitungs- oder Produktionsarbeiten,
  • Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung bereits beschaffter Waren.

Maßgeblich ist die mit dem Kunden für den konkreten Auftrag getroffene Vereinbarung.

Wurde für einen Auftrag keine besondere Stornierungsregelung vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Nichtabholung

Wird eine verbindlich bestellte Ware oder ein verbindlich vereinbarter Partyservice-Auftrag nicht abgeholt, wird die weitere Behandlung nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Bei individuell hergestellten, bereits vorbereiteten oder schnell verderblichen Waren können bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Eine pauschale Vertragsstrafe für die Nichtabholung wird durch diese AGB nicht vereinbart.

10. Lieferung und Erreichbarkeit des Kunden

Der Kunde hat bei vereinbarten Lieferungen eine vollständige und zutreffende Lieferanschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben, unter der er im Zusammenhang mit der Lieferung kurzfristig erreichbar ist.

Kann eine Lieferung am vereinbarten Ort nicht übergeben werden, versucht der Fahrer, den Kunden über die für den Auftrag hinterlegte Telefonnummer zu erreichen.

Nach der betrieblichen Praxis kann abhängig von Tourenplanung, Art der Speisen und Anforderungen an die Kühl- beziehungsweise Warmhaltekette eine Wartezeit von etwa 15 bis 30 Minuten ermöglicht werden.

Ist eine Übergabe danach weiterhin nicht möglich, kann die Lieferung abgebrochen werden, wenn ein weiteres Warten insbesondere aufgrund nachfolgender Lieferungen oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nicht zumutbar ist.

Eine Übergabe an Nachbarn oder andere Dritte erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache oder wenn eine ordnungsgemäße Annahme eindeutig sichergestellt werden kann.

Hat der Kunde das Scheitern der Lieferung zu vertreten, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich entstandene zusätzliche Kosten, beispielsweise für eine erneute Anfahrt, zu berücksichtigen sein.

Bei speziell für den Kunden hergestellten oder schnell verderblichen Speisen können gesetzliche Zahlungsansprüche trotz einer vom Kunden zu vertretenden gescheiterten Übergabe bestehen.

11. Leihgeschirr und sonstige Leihgegenstände

Rückgabefrist und Abholung von Geschirr, Warmhaltevorrichtungen oder anderen Leihgegenständen werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart.

Die Reinigung erfolgt nach der derzeitigen betrieblichen Praxis durch die Fleischerei, soweit im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

Soweit ein Pfand erhoben wird, ergibt sich dessen Höhe aus dem jeweils aktuellen Partyserviceangebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.

Leihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln.

Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verlust oder einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung kann Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangt werden.

Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht als Beschädigung berechnet.

12. Allergene und Zusatzstoffe

Informationen über kennzeichnungspflichtige Allergene und Zusatzstoffe werden im Ladengeschäft in dokumentierter Form bereitgehalten.

Bei telefonischen oder per E-Mail erfolgenden Bestellungen können entsprechende Informationen vor dem verbindlichen Vertragsschluss telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.

Bei Abholung oder Lieferung können erforderliche Informationen nach der betrieblichen Praxis auch mündlich auf Grundlage der vorhandenen Dokumentation erteilt werden.

Kunden mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollten dies bei ihrer Bestellung ausdrücklich mitteilen und die für sie erforderlichen Informationen vor dem verbindlichen Vertragsschluss erfragen.

13. Warmhaltung, Kühlung und Behandlung nach Übergabe

Warme Speisen verlassen den Betrieb nach der betrieblichen Praxis mit einer Kerntemperatur von mindestens +65 °C.

Bei Verwendung von Chafing Dishes oder vergleichbaren Warmhaltevorrichtungen ist auf eine ausreichende Warmhaltung zu achten.

Die Fleischerei empfiehlt, warme Speisen bei mindestens +65 °C zu halten und eine Warmhaltezeit von drei Stunden ab Bereitstellung beziehungsweise Übergabe nicht zu überschreiten.

Speisen, die nicht innerhalb dieses Zeitraums verzehrt werden, sollten möglichst schnell fachgerecht heruntergekühlt und anschließend hygienisch in verschlossenen Behältern im Kühlschrank gelagert werden.

Nach der betrieblichen Empfehlung sollten ordnungsgemäß gekühlte Fleisch- und Bratengerichte innerhalb von 24 bis höchstens 48 Stunden vollständig verzehrt werden.

Beim Wiedererwärmen sollten Speisen vollständig durcherhitzt werden. Empfohlen wird eine Kerntemperatur von mindestens +72 °C bis +74 °C für mindestens zwei Minuten.

Speisen sollten aus hygienischen Gründen möglichst nur einmal wiedererwärmt werden.

Nach ordnungsgemäßer Übergabe ist der Kunde für die sachgerechte weitere Lagerung, Warmhaltung, Kühlung und Wiedererwärmung der Speisen verantwortlich.

Gesetzliche Mängel- und Haftungsansprüche wegen Umständen, die bereits bei Übergabe bestanden oder von der Fleischerei zu vertreten sind, bleiben hiervon unberührt.

14. Reklamationen und Mängel

Bei Beanstandungen können sich Kunden an folgende Stelle wenden:

Neuland Fleischerei Reinhardt
Inhaber: Ronny Stüber
Oranienburger Chaussee 13
16548 Glienicke / Nordbahn

Telefon/Fax: +49 (0)33056 436777
E-Mail: info@neuland-reinhardt.de

Insbesondere bei leicht verderblichen Lebensmitteln sollte ein erkennbarer Qualitätsmangel möglichst unverzüglich nach seiner Feststellung mitgeteilt werden.

Eine schnelle Mitteilung erleichtert die Überprüfung des Zustands der Ware, der Lagerung und der Kühlkette.

Hilfreich können insbesondere sein:

  • Kaufbeleg oder Auftragsunterlagen,
  • aussagekräftige Fotos,
  • vorhandene Etiketten,
  • die beanstandete Ware.

Soweit möglich, sollte beanstandete Frischware bis zur Klärung fachgerecht gekühlt aufbewahrt werden.

Berechtigte Mängel werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet.

Abhängig vom jeweiligen Fall können insbesondere Ersatz, Umtausch, Erstattung oder eine andere geeignete Lösung in Betracht kommen.

Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.

15. Haftung

Die Fleischerei haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung bleibt ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Qualitätsbeeinträchtigungen oder Schäden, die nach ordnungsgemäßer Übergabe ausschließlich auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Lagerung, Warmhaltung, Kühlung, einen unsachgemäßen Transport oder eine unsachgemäße Wiedererwärmung zurückzuführen sind, haftet die Fleischerei nicht.

Gesetzliche Mängelrechte und zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

16. Widerrufsrecht bei Verbraucherbestellungen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden beziehungsweise eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • die Lieferung von Speisen und Getränken beziehungsweise entsprechende Leistungen, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

Bei typischen Bestellungen von Frischwaren, individuell zusammengestellten Buffets sowie Partyserviceleistungen für einen konkret vereinbarten Veranstaltungstermin kann deshalb eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bestehen.

Ob eine Ausnahme vorliegt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Für Fernabsatzverträge, bei denen keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen. In diesem Fall wird der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert.

Eine freiwillig oder individuell vereinbarte Möglichkeit zur Stornierung eines Partyservice-Auftrags bleibt hiervon unberührt.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fleischerei und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Stand: August 2026